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mehr WERT durch DENKEN!

LEISTUNGSANGEBOT

  • Verkehrswertgutachten bei finanziellen Auseinandersetzugen oder zur Kaufpreisfindung beim Verkauf

  • Bewertungen zur Vorlage beim Finanzamt im Zusammenhang mit Erbschafts- oder Schenkungssteuer, Aufteilung von Betriebs- und Privatvermögen bei Immobilien-Übertragung

  • Mietwertgutachten

  • Wertgutachten unbebauter Grundstücke

  • Beleihungswertermittlung

  • Ermittlung der Wertminderung im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil VII 46/17 vom 22.2.2018 (vgl. Schadenersatz)

Bei diesen komplexen Themen kooperieren wir mit  Herrn Dipl.-Ing. Jens Rökendt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Weitere Informationen über Herrn Rökendt finden Sie hier:

WANN BRAUCHE ICH EIN GUTACHTEN?

 

Unterschiedlichste Situationen führen zu der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Ist man als Eigentümer oder Kaufinteressent einer Immobilie nicht in der Lage den Wert seiner Immobilie zu bestimmen, oder wurden unter-schiedliche Werte einer Immobilie z.B. bei Erbstreitigkeiten beziffert, so braucht man eine objektive Instanz, welche neutral den realen Verkehrswert berechnet.

Unterschiedliche Werte können auch bei der Auseinander-setzung mit dem Finanzamt auftreten. Hier kommt es oft zu großen Unterschieden und massiven Abweichungen. Des Weiteren stellt sich oft die Frage, welchen Beleihungswert besitzt eine Immobilie. Dies sind Fragen, die mittels Verkehrswertgutachten geklärt werden können.

Schlussendlich tauchen auch Fragestellungen bezüglich ortsüblicher Mieten auf. Diese können wir mittels Mietwert-gutachten bestimmen und neutral aufschlüsseln.

WAS BRINGT MIR EIN GUTACHTEN?

Ein Gutachten gibt Ihnen Sicherheit für Ihre Entscheidungsfindung. Sie erhalten Klarheit über den realen Wert einer Immobilie, welcher auf einer sachlichen Analyse, aufbereiteten Fakten und einer fundierten Berechnung basiert.

 

Des Weiteren ist ein Verkehrswert Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters vor Gericht, oder beim Finanzamt zulässig und muss berücksichtigt werden.

Sie rüsten sich außerdem dafür, in einer Diskussion über Wert und Preis einer Immobile, die Oberhand zu behalten. So entsprechen meist die Preise, welche heutzutage auf dem freien Immobilienmarkt gezahlt werden, nicht dem realen Wert der Immobilie. Gerade bei Körperschaften (des öffentlichen Rechtes) und Institutionen (Kredit) kann dies schnell zum Verhängnis werden.

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